Freistellungsantrag

Freistellungsantrag

In Deutschland besteht Schulpflicht. Deshalb kann das Fehlen vom Unterricht wegen Krankheit entschuldigt werden.

Jedes andere Fehlen vom Unterricht muss mind. 7 Tage vorher beim Klassenlehrer beantragt und genehmigt werden. Freistellungen bis zu zwei Tagen dürfen die Klassenlehrer genehmigen. Darüber hinaus ist die Freistellung bei der Schulleitung zu beantragen. Siehe Schulgesetz §26

Der versäumte Unterrichtsstoff ist eigenverantwortlich nachzuholen.

Für den Versicherungsschutz während der Freistellung sind die Eltern verantwortlich.

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